Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung

Ein Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.





NEUES AUS DER ANTIDISKRIMINIERUNGS-ARBEIT




Newsletter Nr. 2/24 | Juli 2024   

Newsletter zur Fachveranstaltung "LADG und Diskriminierungsschutz im Sozialrecht“ und zu Altersdiskriminierung

Liebe Leser:innen,

die Facetten unserer Arbeit spiegeln sich auch in unserem heutigen Newsletter wider.
 
Zum einen hat die Landesvereinigung Selbsthilfe ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, welches eine bestehende Lücke zwischen den Verboten von Diskriminierung im Sozialgesetzbuch (SGB) und denen im Landesantidiskriminierungsgesetz untersucht.
 
Aufgrund des Benachteiligungsverbots nach § 33c SGB I stellt sich die Frage: Ist das LADG umfassend anwendbar, wenn die Berliner Landesverwaltung Vorschriften des Sozialgesetzbuchs ausführt? In einer Fachveranstaltung am 18. September 2024 stellen wir das Rechtsgutachten vor. Seien Sie gespannt auf das Ergebnis!
 
Es soll auch um das Thema Ageismus gehen. Hier erleben wir aktuell eine deutliche Zunahme an Beschwerden aufgrund von Altersdiskriminierung und Ageismus.

Wir möchten Sie auf diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung aufmerksam machen und sensibilisieren. Hierzu stellen wir Ihnen die Studie „Age ismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“ von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor. Die Ergebnisse zeigen unserer Ansicht nach eine erschreckende Tendenz in unserer Gesellschaft, wie ältere Menschen betrachtet und behandelt werden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Herzliche Grüße vom Team der Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung

 



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LADG UND DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ IM SOZIALRECHT




LADG vs. § 33c SGB I: Ein nicht auflösbares Spannungsverhältnis? – Gutachten gibt Aufschluss

Die ADB beschäftigt sich auch mit Fällen von Diskriminierung, die im Sozialrecht angesiedelt sind. Bisher war es nicht eindeutig, ob in diesen Fällen das LADG umfassend anwendbar ist, denn Gegenstand von § 33c SGB I ist ebenfalls ein Benachteiligungsverbot. Allein auf Grundlage des Art. 31 GG, wonach Bundesrecht Landesrecht bricht, wäre hier das Benachteiligungsverbot des SGB I als Bundesgesetz vorrangig anzuwenden.

Das würde jedoch bedeuten, dass weder die umfassenden Sanktionsmöglichkeiten (Entschädigungs- bzw. Schadensersatzansprüche) nach dem LADG greifen, noch die ausgeweitete merkmalsbezogene Anwendung des LADG zum Tragen käme. Der § 33c SGB I bezieht sich  ausschließlich auf die Merkmale „Rasse“, ethnische Herkunft oder Behinderung.

In ihrem Gutachten legen die RechtswissenschaftlerInnen Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner dezidiert dar, weshalb zwischen dem LADG und dem § 33c SGB I kein Widerspruch besteht. Sie schreiben u.a.

Im Grundgesetz sieht Art. 31 GG eine Kollisionsvorschrift für das Verhältnis von Bundes- und Landesrecht vor. Art. 31 GG lautet: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Art. 31 GG soll Widersprüche zwischen Bundes- und Landesrecht lösen, greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nur, wenn bundes- und landesrechtliche Regelungen auf denselben Sachverhalt anwendbar sind, aber bei ihrer Anwendung zu widersprüchlichen Ergebnissen führen.

Diesen Widerspruch sehen sie hier nicht. Vielmehr sei das LADG als Ergänzung zum Sozialrecht zu sehen.




ADB-Fachveranstaltung: "Das LADG und der Diskriminierungsschutz im Sozialrecht"am 18. September 2024 

Online-Fachveranstaltung am 18. September 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr

In der Antidiskriminierungsberatung geht es auch um Fälle von Diskriminierung, die im Sozialrecht angesiedelt sind. Bisher war es nicht eindeutig geklärt, ob in diesen Fällen das Landesdiskriminierungsgesetz (LADG) umfassend anwendbar ist. In dieser ADB-Fachveranstaltung wird ein Rechtsgutachten vorgestellt, das diese Frage beantwortet. Die Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Julia Heesen und Prof. Dr. Cara Röhner sind hier zum Ergebnis gekommen: Das LADG ist als Ergänzung zum Sozialrecht zu sehen.   

Nach einem Grußwort von Max Landero, Staatssekretär für Integration, Antidiskriminierung und Vielfalt, werden die Ergebnisse des Rechtsgutachtens vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert. Was bedeuten die Ergebnisse konkret in der Praxis für die Beratungsstellen und für Betroffene? Diese und weitere Fragen werden wir zusammen mit der Verfasserin Prof. Dr. Julia Heesen erörtern und einschätzen.
Mehr zum Rechtsgutachten (bei Zu Diskriminierung/LADG)  

In einem zweiten Teil soll ein Instrument zur Rechtsdurchsetzung im LADG praxisnah unter die Lupe genommen werden: das Beanstandungsverfahren (§ 9 (2) LADG). Hierzu konnten wir die Juristinnen Charlotte Heyer (Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin) und Soraia Da Costa Batista (Gesellschaft für Freiheitsrechte) für einen Input gewinnen.
 
In einer abschließenden Podiumsdiskussion werden Personen aus Politik und Gesellschaft über die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf den Diskriminierungsschutz im Sozialrecht sowie das Beanstandungsverfahren und die Verbandsklage sprechen. 

Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.  

Die ADB freut sich auf Ihre Teilnahme! 




NEUES ZUM THEMENBEREICH ALTERSDISKRIMINIERUNG




Studie zu Altersdiskriminierung zeichnet ein ernüchterndes Bild

Gerade ältere Menschen haben kein gutes Ansehen in unserer Gesellschaft. Viele Bürger:innen in Deutschland haben Vorurteile und negative Einstellungen gegenüber älteren Menschen. Das zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Studie: "Age ismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland.“

So stimmen rund ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen „Platz machen“ sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben (32 Prozent). Mehr als die Hälfe (57 Prozent) sind der Meinung, dass ältere Menschen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt beitragen würden. Ebenfalls über die Hälfte der Befragten würden sogar eine gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für politische Ämter begrüßen.

Aber auch junge Menschen würden aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, so die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Darauf geht die Studie allerdings nur am Rande ein: Junge Menschen vor allem zwischen 16 und 24 Jahren erleben offenbar Diskriminierung wegen ihres Alters – vor allem bei der Wohnungssuche, während der Arbeit oder bei "Geldangelegenheiten". Hierzu werde es aber noch eine weitere Studie geben, kündigte Ataman an.

Insgesamt stellt  die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung fest, dass Klischees und stereotype Vorstellungen über ältere Menschen fest verwurzelt seien. Vor diesem Hintergrund sieht Ataman dringenden Handlungsbedarf:

„Um ein politisches Zeichen gegen Altersdiskriminierung zu setzen, sollte der Begriff ‚Lebensalter‘ endlich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden: Ungleichbehandlung aufgrund des Alters ist inakzeptabel.“

Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsse gestärkt werden. 

Grundlage der Studie bildet eine bevölkerungsrepräsentative telefonische Befragung von 2.000 Personen ab 16 Jahren im Januar 2022, umgesetzt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar Public. Die Studie wurde von Prof. Dr. Eva-Marie Kessler und Prof. Dr. Lisa Marie Warner von der Medical School Berlin erarbeitet.

Weiter zu den neuen Inhalten auf der ADB-Webseite ...




ADB-Broschüre zu Altersdiskriminierung 

Diese Broschüre soll Betroffenen und Professionellen, denen das Thema im Arbeitsalltag begegnet, dabei helfen, Diskriminierung rechtzeitig zu erkennen
und sich dagegen zu wehren.
Die Komplexität des Phänomens
der Altersdiskriminierung und dessen Auswirkung und Bedeutung wird gezeigt
und mit Fallbeispielen und dem Vorgehen der ADB im Diskriminierungsfall ergänzt.

Autorinnen sind Anna Heidrich und Agnieszka Schwager von der Antidiskriminierungsberatung ADB 

Herunterladen als pdf-Datei




ANMELDUNG ZU FOKUSGRUPPEN BEIM BERLINER BEHINDERTENPARLAMENT




Vorstellung der Fokusgruppen am 18. Juli 2024, 17-19 Uhr

Melden Sie sich jetzt an zu den Fokusgruppen und zur Online-Veranstaltung mit der Vorstellung der Fokusgruppen. 
In den Fokusgruppen werden die Anträge für den nächsten Parlamentstag am 30. November 2024 erarbeitet.
"Machen Sie mit! - "Politik in Berlin inklusiv!"

Mehr Informationen und direkt zur Anmeldung




DIE ANTI-DISKRIMINIERUNGS-BERATUNG




ALTER

 

BEHINDERUNG

 

CHRONISCHE ERKRANKUNG

 

WWW.DISKRIMINIERUNG-BERLIN.DE




Impressum

Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung
Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.
Littenstraße 108  | 10179 Berlin

Telefon: 030 / 27 59 25 25 | Telefax: 030 / 27 59 25 26 | adb (at) lv-selbsthilfe-berlin.de

Vertreten durch: Vorsitzende, Gerlinde Bendzuck | stellv. Vorsitzender, Daniel Fischer | Schatzmeister, Uwe Danker
Geschäftsführung: Malte Andersch

Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg VR 6123 B
Redaktion: Gerlinde Bendzuck (verantwortlich gemäß § 10 Abs. 3 MDStV), Christian Grothaus, Anna Heidrich, Hanna Jaekel, Agnieszka Schwager
Gestaltung: Ute Lauzeningks

Haftungshinweis:
Es erfolgt zwar eine sorgfältige inhaltliche Kontrolle, jedoch übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.

Wir sind gefördert durch die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung.





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